[Unsere Fahrzeuge]
A (unbeschränkt) Motorrad
Direkteinstieg ab 24 Jahre für alle Krafträder mit und ohne Beiwagen über 15 kW oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.
Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1,A2, AM
A2 Motorrad
Krafträder mit und ohne Beiwagen bis max. 35 kW und einer
Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW, (nach 2 Jahre kann nach theoretischer und praktischer Prüfung K.A erlangt werden)
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Mindestalter: 18 Jahre
A1 Motorrad
Leichtkrafträder max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
Mofa
maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
Mindestalter: 15 Jahre
AM
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder tmit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
Ausnahme gemäß Fahrerlaubnisverordnung §76:
Zweirädrige Krafträder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder und Fahrrädert mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
S
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und
einer Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg und (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
Hubraum max. 50 ccm (bei Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner] oder
max. 4 kW Nutzleistung (bei anderen Verbrennungsmotoren z.B. Diesel)
oder
max. 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotor
B Auto
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
Anhängerbis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhängernicht grösser ist als 3,5 t
BE
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger,
der nicht unter Klasse B fällt.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, bis 3,5 t zulässiger
Gesamtmasse mit
Anhängerüber 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges,
Anhängerüber 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges aber die Summe der Gesamtmassen von Anhängerund Zugfahrzeug größer ist als 3,5 t.
B96
Beinhaltet AM, L
nur mit Klasse B
keine eigene Fahrerlaubnisklasse
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre
Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.
C
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine
Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des
Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre, oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils massgeblichen
Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klasse: C1
CE (Lastzüge und Sattelzüge)
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine
Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des
Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen
Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz
mitgeführt wird.
Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig
Eingeschlosse Klasse C 1E, BE, T,
Eure Fahrschule in Berlin Kreuzberg und Schöneberg.
Durch die U-Bahnstation U-Yorckstr. besteht auch eine gute Anbindung Neukölln , Charlottenburg und Wilmersdorf .
Die Fristen der Prüfaufträge verlängern sich um 6 Monate!
Vor jeder Fahrstunde Fahrlehrer und Fahrschüler Hände waschen und desinfizieren.
Weiterhin bitten wir die Fahrschüler wenn sie einen Mundschutz besitzen, diesen bitte mit zu bringen.
Theorie:
Di. + Do.: 19 Uhr
Neuerungen StVO 2020!
1. Ab Sommer:
Prüfung kann auf Automatik gemacht werden (bei Nachweis 5x90min Praxisstunden auf Schaltwagen+15 min Praxistest in Fahrschule ohne Prüfer).
2.A1 B196(125ccm, 15PS)
Wer 5 Jahre Kl. B hat und 25 ist, bekommt den Führerschein Kl. A1(B196) ohne Prüfung. Bedingung: 5x90min Praxis
4x90min Theorie. Preis BEI UNS: 550€ (Dauer 12 Tage)
3. Falsch Parken
auf Geh-und Radweg 55€, wenn länger als 60min dann 70€+Punkt.
Auf Feuerwehrzufahrten, Behindertenparkpl. und E-Autoparkpl. 55€, wenn mit Behinderung 100€+Punkt
3. Keine Rettungsgasse gelassen
Geldbuße bis 320€+1Monat Fahrverbot+2Punkte
(030) 253 268 98
0171 344 63 44
Yorckstraße 48
10965 Berlin
(direkt am S- und U-Bahnhof Yorckstraße)